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Aktuelles

DAB+ der Nachfolger von UKW

Was ist DAB+?

DAB steht für "Digital Audio Broadcasting", also die digitale Verbreitung von Audiosignalen über Antenne (Terrestrik). DAB+ ist die Weiterentwicklung von DAB in optimierter digitaler Audiokomprimierung. Das "+" steht für die moderne Übertragung in bester Tonqualität, die zudem Platz lässt für vielfältige programmbegleitende Zusatzinformationen ("Slideshow" auf dem Display). Der jeweils unterstützte Funktionsumfang ist abhängig vom Endgerät.

Was ist ein Digitalradio?

Für Radiogeräte, welche digitale Audio-Signale verarbeiten können, wird meist der Sammelbegriff "Digitalradio" verwandt. Digitalradios sind also nicht automatisch DAB+ Radios. Beim Radiokauf fragt man am besten direkt nach dem DAB+ Standard. Es gibt viele hybride Endgeräte, welche die Audio-Signale mehrerer Verbreitungswege empfangen können, also z. B. sowohl über DAB+ als auch Internet. Wichtig ist, dass die allermeisten Digitalradios mit DAB+ Empfang auch weiterhin über einen UKW-Tuner verfügen. Es gibt auch DAB+ fähige Autoradios, die bei fehlendem DAB+ Empfang automatisch auf UKW umschalten. DAB+ Geräte gibt es für alle Einsatzbereiche vom Taschenradio bis zu hochwertigen High-End- Geräten, und zwar in allen Preisklassen. Eine praktische Suchfunktion für das passende DAB+ Gerät gibt es online auf www.digitalradio.de/geraete. Für den Einsatz im Auto lassen sich viele UKW-Autoradios ganz einfach umrüsten.

Wo kann man DAB+ empfangen?

Alle Vorteile von DAB+ können sowohl zuhause oder im Büro, als auch mobil im Auto genutzt werden. DAB+ ist bereits auf 98 Prozent der Fläche Deutschlands und in allen Ballungsräumen verfügbar. Bis 2020 wird das Sendenetz vollständig ausgebaut sein. Die Autobahnen sind nahezu komplett versorgt. Hinzu kommen regionale Sendernetze in den Bundesländern, in denen Sie die Programme der ARD empfangen können. Auch bei den privaten Anbietern wächst die Auswahl laufend.

Vor- und Nachteile von DAB+ gegenüber UKW

  • Größere Programmvielfalt und Programmauswahl
    Alle UKW-Frequenzen sind bereits vergeben. Mit DAB+ können auf einem Frequenzblock mehrere Programme verbreitet werden. Durch diese effizientere Verbreitung in den terrestrischen Frequenzen können insgesamt mehr Programme ausgestrahlt werden, darunter auch Spartenprogramme (z.B. Heimat, Information, Klassik, Schlager). Es gibt mehr Angebote für den persönlichen Geschmack und die Möglichkeit zur individuelleren Auswahl.
  • Zusatzinformationen
    DAB+ erlaubt den Mitversand von Zusatzinformationen in Text und/oder Bild ("Slideshow") parallel zum Programm. Sie werden je nach Display auf dem Digitalradio angezeigt. Dazu zählen Wetterkarten, Programmübersichten (EPG) und Infos wie Nachrichtenschlagzeilen oder Musiktitelanzeigen.
  • Frequenzen finden und merken nicht mehr nötig
    Dank des automatischen Sendersuchlaufs. Digitalradios zeigen danach auch immer an, welche Programme am jeweiligen Standort verfügbar sind.
  • Besserer Klang
    In CD-Qualität, rauschfrei. Laut ist laut und leise ist leise.
  • Zukunftssicher
    Die Zukunft ist auch im Radio digital und DAB+ Radios können immer auch UKW.
  • Nicht alle UKW -Sender werden auch über DAB+ ausgestrahlt
    Dem Publikum entsteht damit allerdings kein wirklicher Nachteil, denn alle DAB+ Radios empfangen auch UKW. Je mehr die Bekanntheit und Verbreitung von DAB+ steigt, desto mehr Anbieter werden auch den Schritt ins DAB+ Netz vollziehen.

Wird der UKW Empfang eingestellt?

Technisch ist DAB+ der digitale Nachfolger des analogen UKW-Empfangs über Antenne. In Deutschland gibt es aber noch kein von der Politik festgesetztes UKW-Abschaltdatum. Norwegen hingegen hat den UKW- Empfang bereits eingestellt, andere Länder wie die Schweiz planen in den nächsten Jahren den Ausstieg. Bei einer Neuanschaffung sollte in jedem Fall auf den neuen Empfangsstandard DAB+ geachtet werden. Digitalradios können neben DAB+ immer auch UKW empfangen, so dass Sie für die Zukunft bestens gerüstet sind.

Pressemeldung Digitalradio Büro Deutschland

Veröffentlicht am 17. Dezember 2019 von Digitalradiobüro DAB+ hat in diesem Jahr wesentliche Meilensteine erreicht. Die Digitalradiopflicht für Neuwagen und stationäre Radiogeräte mit Display ab Ende 2020 leistet einen wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz von Hörerinnen und Hörern. Auch die Zahlen des Digitalisierungsberichts der Medienanstalten belegen die Erfolge bei der Digitalisierung des Hörfunks: DAB+ wächst in diversen Segmenten um bis zu 34 Prozent. Zusammen mit der kontinuierlich größer werdenden Programmvielfalt mit über 260 regional unterschiedlichen und 65 exklusiven DAB+ Programmen sowie weiteren geplanten Angebotserweiterungen senden diese Entwicklungen ein eindeutiges Signal: DAB+ ist der verlässliche terrestrisch-digitale Verbreitungsweg.

Bund und Länder beschließen Digitalradiopflicht in Empfangsgeräten

Im November hat der Bundesrat das sechste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gebilligt: Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradiopflicht. Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf zuvor im Oktober angenommen. Mit der Entscheidung von Bund und Ländern setzt die deutsche Legislative EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht um. In Frankreich und Italien sind vergleichbare Bestimmungen bereits in Kraft.

Regionale Vielfalt wächst, nationales Netz weiter im Ausbau

Die Vielfalt über DAB+ wächst bundesweit. In Süd- und Ostdeutschland ist sie zuletzt besonders stark gestiegen. In Bayern senden inzwischen fast alle Regional- und Lokalradios auch über DAB+; in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gibt es 70 Programmangebote. In gut der Hälfte der Republik sind inzwischen durchschnittlich zwischen 30 und 50 regionale Programme verfügbar, in Ballungsräumen deutlich mehr. Dort, wo Landesmedienanstalten die DAB+ Übertragung aktiv fördern, gibt es eine besonders breite Programmvielfalt privater Sender, darunter viele innovative Angebote, die nur über DAB+ ausgestrahlt werden. In Hessen zum Beispiel sendet mit JOKE.FM das erste deutsche Comedy-Radio sein Programm landesweit über DAB+. Beim MDR feierte das digitale Kinder- und Jugendradio TWEENS seinen ersten Geburtstag. Mit Radio Arabica ist in Berlin das erste arabischsprachige DAB+ Programm auf Sendung.

Quellen: www.deutschlandradio.de | www.dabplus.de




DVB-T2 HD: das bessere Antennenfernsehen kommt!

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Rund 3,4 Millionen TV-Haushalte* in Deutschland nutzen DVB-T über Haus-, Außen- bzw. Zimmerantenne oder unterwegs. Da der Rundfunk künftig für die Übertragung via Antenne weniger Frequenzen nutzen kann als bisher und über DVB-T keine Programme in HD-Qualität übertragen werden, ist eine Modernisierung notwendig – DVB-T2 HD kommt! (*Quelle: Digitalisierungsbericht 2016 der Landesmedienanstalten).

Wen betrifft’s?

Alle Fernsehhaushalte, die Fernsehprogramme über DVB-T empfangen - über Fernseher, Tablets, Notebook etc., stationär oder mobil. TV-Haushalte mit Kabel-, Satelliten, oder IPTV-Anschluss sind von der Umstellung nicht betroffen – sofern sie nicht parallel DVB-T nutzen, etwa an einem Zweitgerät oder unterwegs.

Was bringt’s?

Kurz gesagt bringt DVB-T2 HD den Zuschauern mehr Programme (rund 40) in deutlich besserer Bildqualität (HDTV) in mehr Regionen. Dafür benötigen Verbraucher allerdings neue Empfänger – entweder als extra Beistellgerät (Set-Top-Box), oder integriert in einem Fernseher. Denn DVB-T2 HD setzt auf einen neuen digitalen terrestrischen Standard für Fernsehen (DVB-T2) und ein neues Verfahren zur effizienten Übertragung der Programme (HEVC).

Wann geht’s los?

Seit Mai 2016 läuft bereits die erste Phase der Umstellung in Ballungsgebieten mit sechs Sendern. Am 29. März 2017 wird in den Ballungsregionen von DVB-T auf DVB-T2 HD umgestellt. Zeitgleich endet damit mehrheitlich die Verbreitung der Programme im bisherigen DVB-T Standard. Regional wird der Umstieg anschließend in mehreren Schritten erfolgen und soll bis Mitte 2019 abgeschlossen sein.

Programme

Der Übergang zu DVB-T2 HD beginnt in ausgewählten Ballungsräumen. In der ersten Stufe sind seit dem 31. Mai 2016 die sechs HD-Programme Das Erste, RTL, ProSieben, SAT.1, VOX und ZDF in diesen Regionen ohne zusätzliche Gebühren zu sehen. Wichtig hierfür sind jedoch von Beginn an geeignete Endgeräte.

Ab dem 29. März 2017 sind dann rund 40 Programme überwiegend hochauflösend in HD (1080p50) zu empfangen. Das werden jeweils zur Hälfte frei empfangbare öffentlich-rechtlichen Programme und verschlüsselte private Programme auf der freenet TV-Plattform unter sein.

Die zeitgleiche Ausstrahlung in Standardauflösung (SD) findet für keines der HD-Programme statt. In weiteren Ausbaustufen werden nach März 2017 weitere Regionen mit dem vollen Programmangebot von rund 40 Programmen erschlossen. In einer späteren Ausbauphase wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zusätzliche Regionen bis Mitte 2019 auf DVB-T2 HD umstellen (*Quelle:Projektbüro DVB-T2 HD Deutschland).

Weitere Informationen unter: www.dvb-t2hd.de / www.freenet.tv




Rauchmelderpflicht Hessen

Die Rauchmelderpflicht in Hessen im Detail

Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein. Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:

  • alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
  • alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden

Soviele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Wer ist für den Einbau zuständig?

In der Hessischen Bauordnung ist nicht eindeutig geregelt, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder gemäß Rauchmelderpflicht Hessen zuständig ist. Im Zweifel ist der Mieter selbst für die Anbringung zuständig. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er im Rahmen der Rauchmelderpflicht selbst sicherstellen möchte, ob ein Rauchmelder installiert und gewartet wird.

Regelung der Rauchmelderpflicht Hessen

Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Hessen in § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können.

Wir Beraten Sie gerne!

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